Airport Claims - Bedingungen und Konditionen

Letzte Aktualisierung: 19/06/2023

I. Einreichung eines Schadenersatzantrags 

1. Indem Sie einen Antrag stellen, aktivieren Sie den Dienst als Nutzer und beauftragen das Deliverback Unternehmen, den Prozess der Suche nach Ihrem Artikel zu beginnen. 

2. Das Unternehmen Deliverback wird Ihre erforderlichen Informationen aufnehmen, um mit der Suche nach dem Artikel fortzufahren.

3. Diese Daten umfassen mindestens die Merkmale des Objekts, Ort und Zeitpunkt des Verlusts sowie persönliche Daten wie Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Falls Deliverback zusätzliche Angaben benötigt, wird es sich mit Ihnen in Verbindung setzen. 

4. Deliverback wird die zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten nur zum Zweck der Erbringung der Dienstleistung an Sie verwenden. 

II. Verfahren zur Objektsuche: 

5. Der Prozess der Suche nach einem Objekt umfasst das Senden von E-Mail-Nachrichten und telefonische Kommunikation durch Deliverback an die zuständige Polizeidienststelle, den Flughafen und jede andere zuständige Stelle, die für das Auffinden des Objekts als notwendig erachtet wird.

 6. Das Deliverback-Team wird in Zusammenarbeit mit den oben genannten Agenturen die Eigentumsverhältnisse Ihres verlorenen Gegenstandes überprüfen.

III. Gebühr für die Bearbeitung des Antrags:

7. Die Gebühr für den Artikelsuchdienst beträgt 15-20 Euro, je nach Flughafen und den Partnerdiensten, die Deliverback nutzt. Der Service beinhaltet alle oben genannten Schritte, um den Artikel zu finden.

8. Die Kosten beinhalten NICHT die Kosten für das Transportunternehmen. 

Je nach Flughafen gibt es verschiedene Transportunternehmen, die Sie frei wählen können, um Ihre Sendung zu versenden.

IV. Haftungsbeschränkung - Gegenstände von geringem Wert

9. Aufgrund der Art der erbrachten Dienstleistungen akzeptieren Sie als Nutzer, dass es kein Widerrufsrecht gibt.

10. Das Unternehmen ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um das Objekt unverzüglich zu lokalisieren. Es kann jedoch in keinem Fall garantieren, dass das Objekt gefunden wird (und somit keine Reklamationsgebühr zurückerstattet werden kann), dass es rechtzeitig geliefert wird oder dass es keinen Schaden erlitten hat. Das Unternehmen ist vertraglich mit seinen Partnern verpflichtet, die oben genannten Risiken zu minimieren.

11. Besonders erwähnenswert ist, dass die Polizeidienststellen aufgrund von Lagerproblemen und begrenztem Platz in den Flughafenabteilungen in der Regel keine geringwertigen Gegenstände (wie Spielzeug und Kleidung) aufbewahren.